Auf welcher Grundlage “enteignet” 1&1 Domains?

by Eric Kubitz on Februar 13, 2009

in Webzeugs

AKTUALISIERUNG: Beachtet auch die Kommentare und die Aktualisierung weiter unten! Lohnt sich.

Ich kann meine 1&1-Erfahrungen von gestern einfach nicht ruhen lassen – diese Praktiken betreffen einfach zu viele andere Domain-Inhaber. Und weil ich die Telefonate gestern nicht aufgezeichnet habe, bitte ich 1&1 nun um schriftliche Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Kündigung einer Domain bei 1&1 und dem Einstellen auf “frühestmöglich” leiten Sie diese Domain automatisch und ohne Information an den Besitzer auf eine andere IP-Adresse um. Nach längeren Gesprächen gestern mit Ihrem Support wurde mir das letztlich audrücklich bestätigt. Zudem konnte ich das mit der Domain “the-way.eu” reproduzieren. Diese habe ich gestern gekündigt und heute zeigt sie auf diese IP: 195.20.227.140.

Gestern wurde mir hierzu mitgeteilt, dass diese Umleitung erfolgt, um die Domain – in meinem Sinne – zu verkaufen. Das wäre der Grund, warum sie standardmäßig auf einen Sedo-Server umgeleitet würde.

Dies ist hier nicht der Fall – die Umleitung erfolgt auf Ihre Startseite.

Hierzu habe ich zwei Fragen, mit der Bitte um schnellstmögliche Beantwortung:

1. Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt diese Umleitung? (Diese Domain wurde von mir vorab bezahlt, sie gehört also bis zum Ablauf des Vertrags mir. Eine Umleitung auf Ihre Webseite ohne Genehmigung und Information sehe ich als “Enteignung” an). Einen Hinweis in den AGB oder selbst dem FAQ konnte ich nicht finden.

2. Über meine Domain führen Sie nun Besucher auf Ihre Webseite. Mit dieser werbefinanzierten Seite generieren Sie Werbeerlöse. Ich bitte Sie hiermit um Informationen, inwieweit ich daran beteiligt werde.

Diese Frage und auch ihre Antwort hierzu, werde ich auf meiner Webseite www.kubitz.net veröffentlichen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

eric kubitz

Zur Akualisierung, die Antwort nach 1 Woche:

“…Ihre Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Werbeeinblendung ist §

3.4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: “Solange der Kunde selbst

zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt,

eigene Inhalte wie Werbung für 1&1 oder Dritte einzublenden.” …”

Soll sich jeder selber ein Bild machen, ob es bei der Praktik des automatischen Umbiegens von Domains die WEITERHIN administriert werden können und die NICHT aus dem Portfolio draußen sind, korrekt ist, nach einer Woche zu schreiben, dass es ja NOCH KEINE Inhalte gab.

Lustigerweise melden sich hier immer mehr anonyme Leute, die sogar noch weitere AGBs zitieren und finden, dass mein Schreiben an die 1&1 nicht richtig war. Leute, ich will euch ja nichts unterstellen – aber man könnte fast glauben, dass ihr so etwas wie verstecktes “Social Media Marketing” für 1&1 betreibt. Falls das so wäre, würde ich 1&1 aber empfehlen, lieber den eigenen Support zu schulen damit die das einfach fix mal den Kunden sagen und so was nicht zwei Wochen später in Blog-Kommentare geschrieben werden muss.

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{ 18 comments }

Bertram Simon Februar 13, 2009 um 1:08 pm

Hallo Eric,

wenn du die Domain mit sofortiger Wirkung gekündigt hast, hast du doch deine Ansprüche aufgegeben. 1&1 hat die Domain bei der Vergabestelle für einen festen Zeitraum bezahlt und nutzt sie noch bis zum Ablauftermin.

Liebe Grüße

Bertram Simon

eric108 Februar 13, 2009 um 1:13 pm

Ich habe die Domain “frühestmöglich” gekündigt und ICH habe sie schon für ein Jahr voraus bezahlt. Ich sehe keinen Grund, warum 1&1 sie deshalb nutzen sollte.
Oder sehe ich das falsch?

Bertram Simon Februar 13, 2009 um 2:20 pm

Naja, 1&1 hat ja ebenfalls für ein Jahr bei Eurid bezahlt. Es ist also wahrscheinlich rechtlich in Ordnung, wenn 1&1 das so handhabt. Du hättest die Domains ja auch auslaufen lassen können. Dann hätte sie jetzt ein Domaingrabber für viel Geld an “The Way” verkauft:

http://de.wikipedia.org/wiki/The_Way_International

;-)

eric108 Februar 13, 2009 um 4:56 pm

Also ich habe nicht “sofort” sondern “frühestmöglich” ausgewählt. Mit anderen Worten: “Sobald der Vertrag ausgelaufen ist”. Und ein Vertrag ist für beide Seiten so, dass jeder das leistet, was er zugesagt hat. Ich habe für ein Jahr voraus bezahlt und 1&1 hat dafür zugesagt, dass ich die Domain ein Jahr nutzen darf.
Das Wort “frühestmöglich” ist kein Synonym für “ich schenke dir den Rest der Vertragslauftzei”. Jedenfalls in meinem Sprachgebrauch nicht…

Interessanter Link von “The Way”, das hatte ich nie im Blick (zum Glück).

;-)
eric

blaaaaa Februar 26, 2009 um 9:22 pm

Depp!
Jetzt hast du mich echt noch dazu gebracht bei meinem Vertrag mal nachzuschauen… Man beachte die Hinweise^^

“… Über das Fragezeichensymbol stehen Ihnen detailierte Beschreibungen der Optionen zur Verfügung. …”

Und siehe da bei der Spalte “Ausführen (zum)” ist ein Fragezeichen…
“… Frühstmöglich
Die ausgewählte Kündigungsoption wird durchgeführt sobald das Bestätigungsformular bei uns eingetroffen und bearbeitet wurde. Die technische Durchführung nimmt ab diesem Zeitpunkt etwa zwei Tage in Anspruch.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums. …”

Evtl. hättest du dir einfach mal anschauen sollen was du dort anklickst… Das hier wäre die richtige wahl gewesen:
“… Vertragslaufzeit (VL)
Diese Option ist nur bei der Kündigung des kompletten Vertrags möglich. Die ausgewählte Position wird ab dem ausgewählten “Vertragsende” für den Vertrag nicht mehr in Rechnung gestellt. Die technische Kündigung erfolgt etwa zwei Tage nach diesem Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie: Bei kostenpflichtigen On-Artikeln/-Domains erfolgt keine Erstattung des vorbezahlten Abrechnungszeitraums. …”

Und das steht sogar noch alles da *kopfschüttel*

eric108 Februar 26, 2009 um 10:09 pm

Dein Umgangston lässt zwar zu wünschen übrig, aber du hast schon recht: Ich hätte mal alles durchlesen sollen – auch die überraschenden Regelungen.

Allerdings gebe ich das auch gerne an das Support-Team von 1&1 weiter, dass mir zeitgleich mit deinem Kommentar (Überraschung!) nach einer Woche mitgeteilt hat, dass ihr Vertrag dies sagt: “Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für 1&1 oder Dritte einzublenden.” (Wobei die Inhalte eigentlich da gewesen wären…)

Ich habe vor meinem Posting dort mit drei Leuten darüber gesprochen und die waren alle ratlos und wussten nicht weiter. Ich würde nicht sagen, dass das Deppen sind, denn die waren durchaus sehr kompetent. Aber sie haben ihre Verträge auch nicht gelesen.

Ist auch egal, ziehe dort eh weg, dafür gibt es noch eine Reihe anderer Gründe…

Trotzdem: Danke für deinen Beitrag.

eric

Online-Guru Februar 27, 2009 um 7:39 am

Habe meine Hosting selbst nicht bei 1 und 1. Aber , bei meinem Hoster verhält es sich nicht anders. Die Registrierung einer Domain erfolgt dort über ein Jahr (scheint wohl üblich zu sein ) . Kündige ich diese Domain mit sofortiger Wirkung gebe ich damit sämtliche Ansprüche für die Eignerschaft ab. Daher verstehe ich diese Aufregung nicht. Warum kündige ich eine Domain und rege mich dann daüber auf, dass der Provider eine Standardseite verwendet seiner Wahl,sofern ich die Inhalte bereits transferiert habe? Ich bin kein grosser Fan von grossen Hostern, aber es scheint Leute zu geben , die einfach Verträge abschliessen ohne AGBs zu lesen *kopfschüttel*

eric108 Februar 27, 2009 um 8:32 am

Wenn du einen Mobilfunkvertrag kündigst zum “frühestmöglichen Zeitpunkt” ist das der Zeitpunkt, bis zu dem du den Vertrag abgeschlossen und bezahlt hast.

Und so ist das mit vielen anderen Verträgen auch.

Deshalb ist das halt doch ziemlich überraschend, wenn tief in den AGBs da was anderes steht. Das ist sogar so überraschend, dass 1&1 das selber nicht weiß.

Denn trotz des Fakts wäre ich ganz locker geblieben, wenn mir das jemand bei 1&1 hätte sagen können. Aber die haben selber eine ganze Weile von einem Fehler gesprochen. Etwa eine halbe Stunde habe ich mir Vermutungen anhören müssen, dass ich den DNS-Eintrag selber umgestellt haben muss “Weil wir so etwas niemals machen würden”. Das ist wörtlich. Auf meine Erwiederung, dass ich das nicht gemacht habe, wurde mir gesagt, dass man ja nie weiß, wer am Computer vorbei geht während man eingeloggt ist. Ziemlich weit hergeholte Kunden-Abwehr-Sprüche. Das war der Teil “Emotion” bei dem Thema.

Und hey, Onlline-Guru: Liest du echt immer alle AGBs durch? Mein Respekt!!!

scrat Februar 28, 2009 um 12:06 am

schade hier übe rdiese seite.
ich bin definitiv ein freund von seiten, die versuchen aufzuklären. über einen bekannten bin ich hier auf dies thema gestossen.
doch leider fand ich hier nicht das was ich dachte. 1und1 ist hier leider im recht. deine propanagda absolut unberechtigt:
3.4
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für 1&1 oder Dritte einzublenden.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
2 “gute begründegungen” von 1und1 seitens der AGB von 1und1. komsich das du die nicht gesehen hast. hoffe du findest bald konkete zweifel doch hier bist du auf verlorenem posten

Daniel Vogel März 5, 2009 um 8:05 am

Guten Tag Herr Kubitz,
ich muss gestehen ich bin enttäuscht. Aber nicht von der 1&1.
Ein kurzer Blick auf deren AGB brachte folgendes zum Vorschein:
3.4 und 5.8 sagen aus das Sie im Unrecht sind.
Schade. Habe mehr erwartet.
Mit freundlichem Gruss
Daniel Vogel

Marcus Pauli März 6, 2009 um 12:06 pm

Moment mal.
Fassen wir das alles doch erstmal zusammen.

1. Eine Domain wurde gekündigt.
2. Im entsprechenden Verwaltungstool aufseiten des Providers werden alle Möglichkeiten für den Kunden gekappt, die Inhalte der Webseite zu bestimmen. Adminseitig wird zumindest der DcoumentRoot-Eintrag geändert.
3. Die AGBs sagen: Wenn kein Inhalt besteht, darf der Provider entscheiden, was angezeigt werden soll.

Das ist noch alles halbwegs verständlich. Nichtsdestotrotz werfen die einzelnen Punkte einige Fragen auf:

1. Wenn ich meine Domain kündige, geht der Provider dann zum NIC und aktualisiert Owner-C & Admin-C?
a) Falls ja, dann sollte ich doch einen Anspruch auf Vergütung der nicht in Anspruch genommenen Laufzeit haben (gut, das lässt sich AGB-technisch ändern) und
b) einen Wisch unterschreiben, der bestätigt, dass ich mit der Änderung einverstanden bin. Erfolgt das nicht, bedeutet das schlichtweg,
c) dass ich noch immer Eigentümer der Domain bin.

2. Das ist zwar boshaft, aber hat durchaus Stil: Ich lege den docroot um und schaffe also Bedingungen, die zu meiner AGB passen. Ätschbätsch.

3. Wenn ich noch immer Owner-C und Admin-C einer Domain bin,
a) darf der Provider zunächst einmal überhaupt nichts ohne mein Einverständnis mit den Inhalten tun. Die einzigen, die für Inhalte verantwortlich und zur Rechenschaft gezogen werden können, sind nämlich diese zwei. Wenn der Provider also irgendwohin linkt, muss er mich vorher fragen (oder zumindest informieren).
b) sollte ich doch an den Werbeeinnahmen, die der Provider hat, beteiligt werden. (Und ohne mein Einverständnis sowieso!) Dass auch ungenutzte, aber konnektierte Domains Strom verbrauchen, ist klar (IT ist nun einmal nicht grün). Also sind wir fair und rechnen kurz aus: 0,10€/kWh * 24h * 30d * 0,5 kWh = 36€. Das geteilt durch die Anzahl der Nutzer, die auf der jeweiligen Maschine hocken und schon wissen wir, wie viel der Provider für unseren Stromanteil bezahlt. Alles drüber sollte dann uns gehören. Oder wenigstens 95% :-)

Sicherlich geht einiges über AGB, allerdings ist das Verhalten der Provider durchaus … naja… hart am Limit.

es grüßt

der marcus

eric108 März 6, 2009 um 12:41 pm

Puh, ich bin beeindruckt, Marcus. Du drückst schreibend das aus, was ich so strukturiert nicht denken konnte – aber was ich eigentlich meine.

Danke!

Marcus Pauli März 6, 2009 um 1:02 pm

Keine Ursache. ;-)

Das Traurige an der ganzen Sache ist nur, dass man die Dreistigkeit der Provider ohne Präzedenzfall wohl nicht wird zügeln können. Erlaubt ist eben, was nicht verboten ist.

eric108 März 6, 2009 um 1:11 pm

Na ja, ich denke, das Problem liegt sogar noch etwas weiter vorne: Die Provider haben sich im Laufe der Jahre derart in den Preisen nach unten konkurriert, dass sie nun versuchen müssen, über solche “Nebenerwerbsquellen” ein Geld zu verdienen.

Ich zahle im Monat lieber ein paar Euros mehr – aber kann auch Vertrauen haben…

JustMe Mai 10, 2009 um 8:54 pm

Was hier bloß für Besserwisser unterwegs sind.
Natürlich hat er Anspruch auf seine Domain, auch wenn er den Vertrag zum frühst möglichen Zeitpunkt kündigt, so muss – wie bereits schon erwähnt – 1&1 die versprochene Leistungen auch erbringen.
(hab' jetzt keinen Bock auf suchen. Wer will kann ja mal im BGB schmökern.)
Ferner, woher will die 1&1 wissen, ob er Inhalte bereitstellt.
Klar, wenn die Domain auf 127.0.0.1 zeigt, oder etwaige andere unsinnige IPs, dann ist die Sachlage eindeutig und dann zieht die AGB. Aber wenn ich kein HTML-Content über HTTP oder ähnliches bereitstelle, bedeutet das doch noch lange nicht, dass man gar keine Inhalte bereitstellt, so könnte ja der Server als Nameserver, FTP-Server, sonst noch was, fungieren. Wenn die dann die IP umbiegen, dann heißt es natürlich Nameserver ade.
Manchmal verstehe ich die Methodiken von 1&1 auch nicht.

Tony T Juni 26, 2009 um 3:51 pm

Nun hätte ich eine Frage. Ein Kollege von mir hat fälschlischerweise auch so gekündigt… Eigentlich sollte die Page noch bis Oktober stehen… jetzt hockt se auf sedoparking… wird sie dann nach seinem eigentlich Vertragsablauf von Sedoparking wieder runtergenommen? oder wie lange bleibt die Page jetzt da drauf?

André Juli 6, 2009 um 5:24 pm

Interessanter Artikel mit Kommentaren, die einmal mehr ins Mikro-Reich des Kleingedruckten führen

dettinger Mai 12, 2010 um 4:21 pm

WAS die 3.4 AGB , wie einige sind nicht rechtskräftig ( nicht vor OLG ) . Aquch 1 und 1 ist ein white-label-”object” von domains-union/united….o.ä.- ich selbst habe sehr skurille Info erlebt , immer noch,m mit o.g. Firma….- weiss jetzt nur nicht, ob ich auch “antreffe”. ( Meine mail, weiß wirklich nicht, – DOCH- habe url gesichtet – melde mich mit Bezug auf “dieses Thea” Grusss, Marleen

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