Ob Google Analyics nun Fluch oder Segen ist? Ich jedenfalls genieße immer wieder den Funktionsumfang des Tools und setze es gerne ein. Allerdings gibt es Stress von Datenschützern – deshalb sollte man nicht vergessen, zumindest die Datenschutzerklärung vernünftig zu formulieren…

Dass Google Analytics nicht wirklich böse ist, glaube ich Christian Vollmert, Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle des BVDs sehr gerne: „Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig.” Aber er sagt auch: “Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren.“
Bitte beachten: Es geht hier um alle Tools, die auch die IP-Adresse speicher (was wohl die meisten machen…).
In einem Artikel auf bvdw.org empfiehlt er, den Text, den Google in seinen Nutzungsbedingungen vorschlägt zu verwenden. Ich habe das hier einfach mal getan – empfehle aber allen, diesen Text auch wirklich durchzulesen und zu versuchen, ihn zu verstehen… Besser wäre es wohl, wenn man auch den Rechtsanwalt seines Vertrauen diese Datenschutzerklärung prüfen lässt. Aber wer kann für einen Blog ohne Werbeeinnahmen schon Anwälte bezahlen?
Jedenfalls würde ich mich auch über ein Google Analytics freuen, das KEINE IP-Adresse speichert sondern die User per Cookie trackt und sie ansonsten zufrieden lässt. Dann hätten wir hier in Deutschland weniger Probleme damit. DOCH: Auf die Analyste von Webseiten zu verzichten ist keine Alternative.
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