Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) kommt, endlich

Die neue Unternehmergesellschaft (”Mini-GmbH”) wird nicht ganz so einfach und günstig wie erhofft (und etwa in England mit der Limited auch möglich).  Aber gestern wurde endlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet und diese GmbH-Variante auf den Weg gebracht. Mit einer Einführung im Herbst ist nun zu rechnen.

Hier ein paar Einzelheiten:

  • Weniger Stammkapital: Die Unternehmergesellschaft kommt (fast) ohne Stammkapital aus. Ein Euro reicht zur Gründung, bei der Standard-GmbH waren mindestens 12 500 Euro notwendig, weitere 12 500 Euro bis zur Summe von 25 000 Euro mussten später zugeschossen werden. Jetzt kann eine GmbH auch mit einem Euro gegründet werden.
  • Keine eigene Gesellschaftsform: Die Unternehmergesellschaft ist aber keine neue Gesellschaftsform, sondern eine “Einstiegsvariante” der normalen GmbH (dazu weiter unten mehr).
  • Ansparen bis zur “großen GmbH”: So lange die Stammeinlage unter den bisherigen 25 000 Euro bleibt, muss 25 % des Jahresüberschusses in die Stammeinlage fließen - es können also nur 75 % des Gewinnes entnommen werden.
  • Leichtere Übertragbarkeit und Stückelung: Die bisherige Größe einer Stammeinlage musste bisher 100 Euro und durch 50 Euro zu teilen sein. Jetzt ist die Stückelung bis auf einen Euro frei. Dies vereinfacht auch die Übertragbarkeit kleinerer Gesellschaftsanteile.
  • Musterprotokolle für Gründung: Mit standardisierten Abläufen für die Gründung einer Gesellschaft (z.B. einer Bargründung für maximal drei Gesellschafter) wird die Gründungzeit verkürzt - und vor allem die Notarkosten deutlich reduziert. Noch einfacher wird das bei einer Ein-Personen-GmbH. Man spricht von Gründungskosten in Höhe von 150 Euro.
  • Mehr Transparenz der Gesellschafter: Wie bei Aktiengesellschaften werden die Gesellschafter zukünftig in Gesellschafterlisten eingetragen die öffentlich einsehbar sind. Wir sehen also alle mehr…
  • Keine Änderung bei der Bilanzierung? Offenbar ändert sich bei Buchhaltung und Bilanzierung nichts. Das ist sehr schade. Denn ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Betrieb einer GmbH und das Erstellen einer eigenen Bilanz ein erheblicher Aufwand ist und somit auch Kosten beim Steuerberater verursacht.
  • Keine Änderung bei der Liquidation? Und wenn es mal nicht gut geht? Eine GmbH wird sehr aufwändig “liquidiert” - auch das weiß ich aus Erfahrung. Schade, dass sich daran nichts ändert für die Unternehmergesellschaft.

Weiterhin gibt es in dem Gesetz einige neue Regelung zum Schutz von Gläubigern und anderen Beteiligten - aber das lest ihr besser selber alles nach (oder fragt einen Anwalt eures Vertrauens).

Wollt ihr dazu meine Meinung hören? Ich werde als einer der ersten eine solche Unternehmgergesellschaft gründen - weil ich sie superpraktisch finde. Klar kostet die Bilanzierung und bei Misserfolg der Ausstieg. Aber die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen in einer Kapitalgesellschaftsform ohne sich ins Stammkapital verschulden zu müssen, finde ich wirklich attraktiv. Die Sache mit dem Ansparen des Stammkaptials finde ich sehr clever. Ein bisschen flexibler könnte das schon sein. Aber derzeit werden Gesetze ja eh nach ein/zwei Jahren wieder geändert, das lässt in diesem Fall hoffen.