Dreist: Deutsches Internet Register
Es gibt sie noch, die dreisten Geschäftsmodelle im Internet. Und ich befürchte, dass das Deutsch Internet Register (das ich hier jetzt nicht verlinke, das aber durch Zusammensetzen des Namens zu finden ist) sogar damit Geld verdient. Die Idee: Wer liest schon seine Post genau?
Jedenfalls habe ich Post von diesem Unternehmen bekommen und werde aufgefordert, meine Daten in deren Verzeichnis zu aktualisieren. Das beiligende Formular lädt auch gleich dazu ein. Allerdings, wer dieses verwendet, bucht auch gleich einen kostenpflichtigen Eintrag auf der Seite für schlappe 958 €. Nicht schlecht, gell? Kostenlos ist das nur über die Webseite. Aber das erkennt man wirklich nur, wenn man alles genau durchliest. Wer, wie mir das schon mal passieren könnte, seine Post nur überfliegt und sagt “Hey, da muss ich rein” und das Formular ausfüllt, wird wohl schnell eine überraschende Rechnung bekommen und hat diese wegen Schlamperei eigentlich auch verdient…
Davor wollte ich euch eigentlich warnen.
Stellt sich noch die Frage, was man dafür bekommt bzw. wo man dann gefunden wird. Das konnte ich grad nicht recherchieren, weil die Seite (Pagerank 1) grottenlangsam ist. Aber ich erwarte auch keine Meisterwerke.
Was noch? Falls ich dieses Hamburger Unternehmen beraten würde, hätte ich eine Menge Tipps hinsichtlich Technik, SEO, AGBs, Impressum u.s.w. auf Lager. Ich habe selten eine soo schlechte Fassade gesehen. Andererseits: Wer würde so jemanden denn beraten wollen?

3 Responses to “Dreist: Deutsches Internet Register”
By Bernd Zimmermann on Apr 7, 2008
Dieses Formular kenne ich. Ein solches habe ich bereits vor über 4 Jahren (!) (4.12.2004) bekommen, siehe Dokumentation (Fall 1 mit PDF dieses Formulars) unter
http://www.www-kurs.de/gefahren.htm#Zweifelhafte_Adresshaendler
Damals hat der Eintrag aber “nur” 758 Euro statt 958 Euro gekostet.
Eine Dreistigkeit, dass dieser Verlag wieder mit der gleichen Masche auf Kundenfang geht.
Es bleibt zu hoffen, dass es auch hier möglichst schnell zu einem Urteil im Sinne der Betroffenen kommt, wie bei diesem Verlag (bei mir Fall 3):
Das LG Köln hat mit Urteil vom 26.09.2007 (Az.: 9 S 139/07) entschieden, dass bei einem irreführenden Eintragungsangebot der betreffenden Vertragspartei ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zusteht. Konkret ging es um das “Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe” der DPM Presse- und Medienverlag GmbH
By Neue Masche: Telefonbetrugsversuch on Mai 23, 2008
Ein Update für alle!
Das ganze gibt es jetzt auch noch in der Telefonklinkenputzvariante. Man wird angerufen von der DIR, dass eine Eintragungsanfrage für eine der eigenen Domain ähnliche Domain vorliegt, ob man dem zustimmen würde. Man sagt, nein und bekommt dann das Angebot, von einem “Vorreservierungsrecht” Gebrauch zu machen. Soll über 200 € kosten und dann in den Folgemonaten jeweils 20 € im Monat. Es wird permanent gefragt, ob man entscheidungsbefugt wäre, eine Erklärung für die angerufene Firma abzugeben. Die schneiden das Gespräch wie andere Betrüger vor Ihnen schon mit und wollen damit dann auch bei ahnungslosen Empfangstelefonistinnen eine Auftragsbestätigung schicken können!
Die Denic reserviert für 10 €! Lasst Euch daher nie bei diesen Übertölpelungsversuchen, bei denen eine große Hektik verbreitet wird, einlullen! Die entsprechende Domainanfrage gibt es gar nicht und ihr könnt, wenn ihr Tritbrettfahrer befürchtet auch gaz seriös bei der Denic die angesprochenen Domains reservieren. Die DIR nimmt sie Euch nicht weg!
Grüße!