Von Online-Druckereien, Kontrollmöglichkeiten und Schadensersatz

by Eric Kubitz on Mai 11, 2009

in Internet

Eines vorweg: Ich habe mir vorgenommen, bei so etwas sehr gelassen zu bleiben. Und das gelingt mir auch. Aber erzählen will ich ihn euch trotzdem, meinen “Fall Laserline”. Einen Link schicke ich da mal nicht hin.

Irgendwann war es Zeit, mal wieder Briefpapier für kubitz.net zu drucken. Die Vorlagedatei war noch da, und die Grafikerin machte sich die Mühe, mir eine Druckerei auszusuchen. Und, hey, sie hat eine gute Druckerei gefunden: Laserline. Für das bisschen Briefpaper machte man dort einen fairen Preis – auch ohne große Auflage. Und, eines vorweg: Das Ergebnis ist auch in Ordnung.

Aber das mit der Fairness, finde ich, wird bei Laserline trotzdem nicht so ganz ernst genommen.

Jedenfalls gaben wir meine Bankverbindung ein und erlaubten, dass das Geld von meinem Konto eingezogen wird. Und wir bekamen auch eine Bestätigung des Auftrages mit der dringenden Bitte, doch alles genau zu kontrollieren. Was wir auch taten – allerdings nicht die Kontonummer, denn die war “ausgeixt” – also nicht zu lesen. Lt. Laserline aus Datenschutzgründen, was mich etwas erstaunt, weil es die Kontonummer ist, die ich gerne überall hinschreibe…

Danach kam eine korrekte Rechnung auf der stand, dass das Geld abgebucht wurde. Und schließlich kam das Papier. Prima.

Doch dann fing der Ärger an. Denn als nächstes kam eine Mail in der stand, dass die Bankabbuchung nicht geklappt habe – wir hätten da wohl einen Fehler gemacht. Wir sollen uns nun dazu äußern, wie wir zahlen möchten und, überhaupt, jetzt seien erstmal gleich mal 35 € Gebühren fällig.

Klar, überweise ich den Betrag, den ich schuldig bin (80 €) gerne – aber ich wollte wissen, wo der Fehler lag. Außerdem wies ich Laserline darauf hin, dass möglicherweise der Fehler auch bei ihnen lag. Genau kann man das ja nicht sagen, weil wir  ja nicht kontrollieren konnten. “Danke für den Hinweis, dazu sind wir leider durch diesen Datenschutz angehalten und bedauern das selbst. Wenn Sie noch weiter verbesserungsvorschläge oder Anregungen haben, sind wir dankbar für jeden Hinweis.” Schrieb der zuständige Kundenbetreuer (der übrigens tatsächlich sehr höflich war).

Auf meine Frage, wie sich denn diese hohen Gebühren zusammen setzen und wie das mit der Umsatzsteuer aussieht, meinte er “In unseren AGB finden Sie diese Position unter dem § 49 (2), dort erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 29,45 EUR, sowie die uns zusätzlich entstandenen Fremdkosten, die Bankgebühren von 5,56 EUR, wodurch wir auf die 35,01 EUR kommen.”

mmmmhhhh. Dies also erstmal für meine Leser hier, die vor jedem Geschäft alle AGBs lesen: Nein, ich hatte die Laserline-AGBs vor Abschluss des Vertrages nicht komplett durchgearbeitet. Das habe ich erst jetzt stichpunktartig getan und werde nichts mehr dort bestellen. Ich finde nämlich nicht, dass einmal Fehlbuchung so teuer sein muss wie die Hälfte meines ganzen Auftrags.

Und wenn man sich so etwas als Kommunikation eines Unternehmens anschaut, dass seine Leistungen über das Internet verkauft, ist das wohl alles ein wenig unglücklich. Denn wenn ein Kunde eine Fehleingabe macht, dann kostet das natürlich Arbeit und nervt – das verstehe ich. Aber dass man ernsthaft versucht, eine solche Fehleingabe gleich mal mit knapp 30 € zu bestrafen führt halt auch dazu, dass dieser Kunde in Zukunft weg bleibt und möglicherweise auch noch einige mitzieht.

Gegenfrage: Hätte ich einen Artikel geschrieben, wenn das besonders gut gelaufen wäre? Ich denke schon, und möchte an meinen Fall Tintenfix erinnern…

Und so  bleibt für mich mal wieder die Erkenntnis, dass es sich meistens gar nicht lohnt, für ein paar Euros weniger, den billigsten Anbieter zu suchen. Denn die billigsten Anbieter haben meist gar nicht mehr die Luft, souverän auf ihre Kunden einzugehen. Die 35,01 € habe ich natürlich an Laserline überwiesen.

Übrigens: Eine solche Bearbeitungsgebühr ist im Vergleich wohl sehr hoch – und es müsste mal jemand im HGB nachschauen, ob so was dann auch steuerlich gedeckt ist. Ich kenne mich damit ja nicht aus, aber ich befürchte, dass aus so was ja möglicherweise auch ein heftiges, steuerfreies Geschäftsmodell werden könnte. Na ja, im Falle Laserline natürlich nicht, aber vielleicht woanders.

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{ 3 comments }

Bertram Simon Mai 11, 2009 um 1:26 pm

Hmhh,

erst einmal muss man festhalten, dass DU falsche Angaben gemacht hast. Das kannst du Laserline nicht anlasten. Sie haben sich – wie du den Fall schilderst – korrekt verhalten.

Lediglich die hohe Bearbeitungsgebühr kann man der Firma vorwerfen.

Auf der anderen Seite lebt ein Billiganbieter von reibungslosen Betriebsabläufen und daher habe ich für die höhere Bearbeitungsgebühr bei Fremdverschulden auch Verständnis.

Es ist halt blöd gelaufen.

eric108 Mai 11, 2009 um 1:31 pm

Genau, ich denke auch, dass ich falsche Angaben gemacht habe. Genau sagen kann man das ja leider nicht. Aber ich denke, das ist schon der Fall.

Und genau das ist es ja, was ich sage: Wenn ich zu einem Billiganbieter gehe, muss ich damit rechnen, dass der selber finanziell heiß kalkuliert und ich kann von ihm auch nur billige Leistungen in engstem Rahmen verlangen.

Keine Frage: Laserline hat sich korrekt verhalten. Ich denke aber nicht, dass “korrekt verhalten” ein Erfolgsfaktor ist… Wäre mir jedenfalls neu ;-)

eric108 Mai 11, 2009 um 1:33 pm

Ach so, ganz vergessen: Wäre schön gewesen, wenn ich das hätte kontrollieren können – und zwar in dem Schreiben in dem ich das kontrollieren sollte.

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