*grrrrrrr* ich bin echt sauer. Damit ich das jetzt rechtlich nicht versaue, werde ich den Fall hier eher allgemein beschreiben. Es geht um Folgendes:
Ein Verwandter von mir war auf der Suche nach einem Routenplaner und ist auf eine Webseite geraten, auf der scheinbar genau das angeboten wird. Er hat Start und Ziel eingegeben, ein paar persönliche Daten angegeben, leichtfertig die AGBs akzeptiert und den grau auf weiß (!) geschriebenen Text übersehen, dass der Klick auf “Route planen” knapp 60 Euro kostet. Ja, sein Fehler, keine Frage.
Dann hat er Zugangsdaten zugeschickt bekommen aber keine Rechnung. Nach vier Wochen gab es eine Zahlungsaufforderung mit harten Bandagen und Rechnungsnummer aber ohne Steuernummer (“beantragt”) und ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Ich habe dem Betreiber über ein Call Center (das Unternehmen selber ist eine Limited ohne direkten Kontakt – auch nicht im Impressum) mitgeteilt, dass ich seine Seite für rechtlich bedenklich halte und davon ausgehe, dass aus verschiedenen Gründen überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist. Er beruft sich darauf, dass die AGBs angeklickt wurden und die Widerspruchsfrist nach vier Wochen ja abgelaufen ist. Eine korrekte Rechnung haben wir immer noch nicht.
Nun, daran werden jetzt wohl ein paar Juristen ihr Geld verdienen. Aber warum schreibe ich das hier?
Erstens, weil ich das los werden will. Zweitens weil ich es sehr ärgerlich finde, dass vermutlich jeder im Internet jemanden kennt, der auf so etwas schon reingefallen ist. Und genau das macht uns das ganze Vertrauen in den E-Commerce kaputt. Denn eigentlich ist Online-Shopping extrem gut reguliert – wenn nicht sogar über-reguliert. Aber das hilft nichts, wenn dann doch vorgegangen wird. Mein Verwandter wird in den nächsten Jahren unter Garantie keines der fairen Angebote nutzen und sehr viel Angst vor diesem wirtschaftlichen “Wilden Westen” in Onlinehausen haben. Er fällt für Online-Dienstleistungen erstmal aus. Und das ist doch echt ärgerlich. Oder?
Und drittens habe ich auch ein paar Links gefunden, auf die ich euch in einem solchen Fall führen will und die mich milder stimmen weil sie zeigen, dass die Rechtsprechung an diesem Punkt vernünftig ist:
Laut Heise hat das Amtsgericht München in diesem Jahr entschieden, dass solch versteckte Preisangaben nichtig sind. Die vom Amtsgericht beschriebene Webseite entspricht ziemlich genau dem Layout der o.g. Seite. Na dann…
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