Als der Springer Verlag vor einigen Wochen den Inhalt des Hamburger Abendblatts hinter die Zahlschranke verbannte, gab es ein mächtiges Aufstöhnen in der Branche. Fast, als sei so etwas verboten. Ist es aber nicht, meinte ich damals. Wir sollen den Springers doch dankbar dafür sein, dass mal jemand damit anfängt, belastbare Informationen sammelt. Ein Test also.
Heute würde ich sagen: Test misslungen, so wird das nicht funktionieren – zumindest, wenn man als Verlag gerade mit Google im Streit liegt. Warum? Das habe ich heute im Lawblog gesehen:

Was soll das? Damit Google die Beiträge trotzdem in den Index aufnimmt und verbreitet (frei nach dem Motto “Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass”) bekommt der Robot kostenlos Zugang zu den Beiträgen, der Artikel kommt in die Suchergebnisse und wer einen der Artikel via Google ansteuert, darf ein wenig kostenlos lesen. Na gut, das ist natürlich ein bisschen scheinheilig, denn wenn ich meinen regelmäßigen Lesern ein paar Cent abknöpfe, wieso sollen dann Google-User nichts zahlen?
Wenn jetzt aber – wie im Lawblog – wertvolle Links auf im Grunde kostenpflichtige Inhalte nicht mehr auf das Hamburger Abendblatt sondern auf Google gehen ist das dreifach blöd für Springer. Denn erstens wird die Bezahlschranke übersprungen, zweitens bleibt möglicherweise ein Leser bei Google hängen und drittens sind Backlinks für die Google-Optimierung extrem wertvoll.
Wie gesagt: So jedenfalls nicht. Stellt sich nur noch die Frage, ob vielleicht das Verkaufen von iPhone-Apps die Lösung für Paid Content ist. Wir werden sehen…
Verwandte Artikel

{ 1 comment }
zustimmung.
Comments on this entry are closed.