Überlegt euch in Zukunft gut, was ihr im Internet schreibt. Denn so bald wie möglich wird die Deutsche Nationalbibliothek alle Netzpublikationen auf Dauer archivieren. Wirklich wahr. Die Bibliothekare machen das nicht, weil ihnen langweilig ist – sondern weil seit Ende Juni das neue “Gesetz über die Deutsche Nationalbibiliothek” in Kraft getreten ist und da steht das drin.
“Das digitale Kulturerbe wird unsere Sammlung um eine zeitgemäße Publikationsform erweitern”, kommentiert Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek, die Gesetzesnovellierung noch voller Hoffnung. Aber auch Sisyphos hat irgendwann die Hoffnung fahren lassen.
Denn das deutsche Internet zu archivieren ist keine besonders witzige Aufgabe. Da stehen zunächst mal konzeptionelle Fragen im Weg: Was ist eigentlich das deutsche Internet? Wo finde ich denn die ganzen deutschen Seiten? Wie oft muss ich das aktualisieren? Doch das ist erst der Anfang. Wie immer im Internet, werden dann auch interessante rechtliche Fragen eine Rolle spielen. Bekomme ich zum Beispiel wegen meiner Tiraden gegen Dropping Knowledge auf kubitz.net eine Abmahung, kann ich heute den Artikel einfach offline stellen. Ist der aber nachher noch für immer und ewig in der Deutschen Nationalbibiliothek zu lesen, wird das alle möglichen Konsequenzen haben. Und es gibt eine Menge Klingeltonanbieter und MP3-Tasch-Kids die in diesem speziellen Fall ähnliche Interessen haben. Und wie sieht der Playboy den Urheberschutz in diesem Fall?
Eine weitere Herausforderung ist natürlich User Generated Content (UGC) im Web 2.0. Weglassen? Archivieren?
Auch für Techniker wird das ein riesen Spaß. Vergessen wir mal die anfallenden Speichermengen – dafür gibt es Lösungen. Aber wie wird denn ein Archiv von mehr als 10 Millionen Webseiten verwaltet, die alle paar Minuten aktualisiert werden (können)? Das muss ja nachher auch noch durchsubar werden. Mein Vorschlag wäre: Erst mal die halbe Google-Mannschaft abwerben – und dann weiter arbeiten. Aber das ist wohl eine Frage des Etats.
Und da sind wir schon beim nächsten Punkt: Das Gesetz ist ja nun schon in Kraft – aber es gibt noch kein geld. Na gut, das ist möglicherweise ein echter Vorteil. Denn können zunächst die konzeptionellen Dinge besprochen werden.
Einen lustigen Gedanken möchte ich noch los werden: Laut Gesetz gibt es nun auch eine “Ablieferungspflicht” für digitale Inhalte. Mit anderen Worten: Die Bibilotheks-Kollegen müssen nicht alles selber sammeln, sondern du und ich sind verpflichtet, ihnen unsere Webseiten abzuliefern. Schön, gell? Ich sage dazu einfach mal nichts, und lasse den Gedanken einfach mal wirken…
Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek zur Gesetzes-Novellierung.
Wikipedia: Deutsche Nationalbibilothek.
(Bilder: Deutsche Nationalbibliothek, Photocase)
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{ 1 comment }
“Die spinnen, die Deutschen…”
Das Projekt erinnert mich ein bisschen an “www.archive.org”, bin mal gespannt wie die das archivieren, vor allem müsste man dann auch Versionskontrolle einführen, weil Inhalte können sich über die Zeit ändern
Ich bezweifle, dass dort meine Steuereinnahmen richtig eingesetzt werden, ich bin gerne bereit mich belehren zu lassen.
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