Die neuen Marken: Kindle, Javari, Endless, Amazon Basics u.s.w.

by Eric Kubitz on Oktober 16, 2009

in Internet

javari-endless-amazonAmazon ändert seine Partnerprogramm Teilnahmebedingungen und verbietet den Affiliates nun, folgende oder ähnliche Begriffe als Domain, Suchbegriff o.ä. zu verwenden: “Amazon”, “Kindle”, “Javari” und “Endless”. Das Verbot, diese Begriffe als Keyword zu verwenden, ist natürlich realitätsfern – denn wie soll ich denn über das Partnerprogramm etwas verkaufen, über das ich  nicht schreiben darf? Doch es ist schon mal bemerkenswert, wenn so etwas in den Bedingungen nachgeschoben wird.

Denn: Was  sind “Javari” und “Endless”? Auch diese beiden Begriffe wurden explizit in der Mitteilung genannt. Das sind zwei Schuhmarken (z.B. Endless), die es zwar hierzulande noch nicht gibt. Aber nach dieser Änderung der Teilnahmebedingungen, können wir uns ja vorstellen, dass sich das bald ändert.

Das wird einige andere Händler gar nicht freuen… So wie sich IT-Händler sicher nicht über über die baldige Einführung von “Amazon Basics” freuen werden, das Label unter dem in Zukunft Amazon-Kabel und -Rohlinge mit hoher Qualität aber niedrigem Preis verkauft werden sollen. Mit anderen Worten: Amazon ist schon lange kein reiner Händler mehr sondern betreibt auch eigene Marken. Das kann natürlich nur aus einer Position von schierer Stärke passieren – und ist ganz schön kompliziert, wenn man darüber nachdenkt.

Eine Liste aller derzeit aktueller Amazon-Marken habe ich neulich gesehen – aber kann sie einfach nicht mehr finden. Vielleicht kann ja jemand hier helfen.

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{ 7 comments }

javaricom Oktober 16, 2009 um 8:38 pm

see http://javari.com

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Trademark, copyright, and intellectual property violation

Anonymous Oktober 17, 2009 um 1:51 am

Da kann man sich fragen, ob ein Verbot der Nutzung über den Bereich des markenmäßigen Gebrauchs hinaus rechtens ist. Was, wenn man z. B. unter einer Seite “endlesslove” über spirituelle Liebe schriebe ?

eric108 Oktober 17, 2009 um 9:46 am

Hallo Anonymus: mit “rechtens” hat das wenig zu tun. Es geht darum, dass Amazon den Gebrauch seinen Partnern verbieten möchte – also denen die über ein Partnerprogramm Geld verdienen möchten. Das geht dann z.B. nicht mit der Domain, die im anderen Kommentar von javaricom zeigt. Ich denke, diese wird wohl rechtens sein. Aber Javari-Schuhe darf er darüber nicht anbieten….

Anonymous Oktober 17, 2009 um 11:55 am

Hallo Eric, vielen Dank für die Antwort. Die Formulierung bezieht sich ja m. E. nicht nur auf die für die Partnerlinks verwendeten Seiten, sondern auf alle, die man hat oder je haben wird. Dem Wortlaut nach, so scheint mir, dürfte man dann auch, selbst wenn man auf der Seite keine Amazon-Links setzen würde, sich niemals wieder eine Seite mit etwa “endless” im Titel beschaffen. Und da das weit über den durch Markenrecht geschützen Bereich hinausgeht, erscheint mir das ganz unangemessen, und ich habe mich gefragt, ob eine solche Bedingung nicht gegen geltendes Recht verstoßen könnte. Wenn das Verbot sich nur auf die Seiten bezöge, auf die man Partnerlinks setzte, wäre es ja noch zu ertragen, aber so ?

eric108 Oktober 17, 2009 um 12:04 pm

Mmmh, da ist evtl. was dran. Allerdings geht es da ja um die Teilnahmebedingungen des Affiliate-Programms also sozusagen die AGBs. Und die sind z.B. meiner Frau ziemlich egal, wenn sie in einem Blog mit dem Titel “Endless Love” unserer Ehe beschreiben würde und gar kein Interesse hätte, diesen Blog zu monetarisieren (was auch echt schwer wäre ;-)
Oder war ich da zu oberflächlich? Da ich eh nirgends Amazon-Links habe, sehe ich das nämlich so. Nicht, dass jetzt die “Endless Eingreiftruppe” kommt und mich verhaftet, weil ich diesen Post geschrieben habe…
*grins*

Anonymous Oktober 17, 2009 um 12:40 pm

Das Problem ergibt sich natürlich nur für Leute, die den AGBs zugestimmt haben sowie dann für den Inhalt der in ihrer Verantwortung stehenden Seiten (egal, von wem der dann stammt, soweit sie Kontrollpflichtten haben bzw. der Inhalt ihnen zuzurechenen ist.).

Wenn es nur um den markenmäßigen Gebrauch ginge, bedürfte es keiner AGBs, da sich das von selbst verstünde. Entsprechend finde ich die Änderung ein Unding.

Lästig, wenn man amazon – Links auf vielen Seiten hat und sich so nicht binden will und amazon es wirklich so meint bzw. keine einschränkende Stellungnahme bietet. Da heißt es dann wohl, sich von Amazon verabschieden und eine Alternative suchen… und einiges an Arbeit.

Anonymous Oktober 22, 2009 um 1:21 pm

Ein kleiner Nachtrag meinerseits: Ich habe mich bei amazon erkundigt. Als es mir nach einigen Mails gelungen war, mein Anliegen verständlich zu machen, erwies es sich, daß amazon tatsächlich das Verbot anscheinend nur auf den markenrechtlich geschützten Bereich erstreckt. Damit handelt es sich m. E. letztlich nur um eine ausdrückliche Vereinbarung dessen, was das Markenrecht ohnehin selbstverständlich erscheinen lassen sollte. Insofern sind meine oben geäußerten Bedenken i. E. anscheinend gegenstandslos.

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