Ja, ich gebe zu: Mein Wohnsitz ist in Bayern. Aber bitte keine Pauschalverdächtigungen. Von einigen Bayern will ich mich ganz klar distanzieren. Zum Beispiel von den Leuten, die in der Bayerischen Medienanstalt Vorschläge machen. Die hatten nun die Idee, Streamingangebote genehmigungspflichtig zu machen, bei denen mehr als 500 Nutzer zuschauen könnten. (siehe heise)
Jetzt stellen sich natürlich eine Menge Fragen:
- Gelten auch schlechte Server als Ausschlusskriterium? Oder anders gefragt: Woher weiß ich, ob die Technik 500 Zuschauer zuläßt wenn nur meine drei Freunde zuschauen?
- Gilt das nur für bayerische Internet-Sender oder für die ganze Welt?
- Oder gilt das nur für Server die Bayern stehen, und von denen aus gestreamt wird? Dann gibt es bald Platz in den Münchner Rechenzentren…
- Was heißt eigentlich “Streaming” in diesem Fall? Zeitnahe Übertragung oder in Echtzeit (hähä, dann wär das nämlich schon vom Tisch)?
- Und wenn ich auf meinem Streaming-Dienst eine halbe Stunde “Leben” streame – welche Formulare muss ich vorher ausfüllen?
- Muss ich vorher genau angeben, was in dieser halben Stunde passiert oder habe ich noch künstlerische Freiheiten?
Eigentlich sollten wir alle froh sein, wenn die bayerischen Medienanstalter versuchen, eine solche Regelung auf den Weg zu bringen. Denn dann sind sie erstmal verdammt lang beschäftigt und werden sehr viel über dieses neue Dings, äh, dieses, äh, Internet lernen…
Und das wäre wohl für alle gut.
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