Und, schon deinen Geschäftsführer und die Handelsregisternummer im Footer?

Januar 30, 2007

Nur ganz kurz, bin im Stress. Aber de.internet.com meldet, dass alle Pflichtangaben, die schon zwingend auf Briefbögen stehen, nun auch in E-Mails erscheinen müssen. Hier ein Zitat:

” Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind.”

Unfassbar. Darauf müssen wir noch mal zurück kommen. Denn das gilt ja vermutlich für alle Mails aus einem Unternehmen. Wenn ich jetzt aber z.B. als Redakteur des kleinen Pusemuckel Tagblatt zu Recherchezwecken eine Mail von einem Web.de-Account an einen Interview-Partner schreibe? Kommt da auch das Registergericht rein?

Aaaarrrrrgggghhhhhhh!

...

Eric Kubitz ist auch auf Google+ und Twitter Twitter.

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